Geschäftskäufer aus der Europäischen Union (EU) und Nicht-EU-Ländern (Drittländer) sind verpflichtet, eine Kaution an Troostwijk Deutschland zu stellen. Die Kaution wird auf Grundlage des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Mehrwertsteuersatzes berechnet und entspricht dem Gesamtpreis des Kaufs.
Nach Bestätigung, dass die erworbene Position die EU verlassen hat, wird die Kaution an den Käufer zurückerstattet. EU-Käufer müssen Troostwijk Deutschland ein ausgefülltes Einfuhrgenehmigungszertifikat (letzte Seite der Rechnung) vorlegen, um die Kaution zurückerstattet zu bekommen. Das genaue Verfahren hierfür ist in der Rechnung beschrieben. Nicht-EU-Käufer müssen eine Kopie der abgeschlossenen Ausfuhrerklärung mit einem Stempel von der EU-Grenzzollstelle oder einer elektronischen Ausfuhrmeldung vorlegen.