BPM steht für Belasting van Personenauto’s en Motorrijtuigen. Diese Steuer zahlen Sie, wenn Sie in den Niederlanden ein neues Auto, Motorrad oder einen Lieferwagen kaufen. Auch wenn Sie ein Auto, Motorrad oder einen Lieferwagen aus dem Ausland in die Niederlande importieren, müssen Sie oft Rest-BPM zahlen. Bitte prüfen Sie stets sorgfältig den Text auf der Losseite, um zu sehen, ob bei Ihrem Los Rest-BPM anfällt.
Auf der Troostwijk Auctions Plattform zahlt jeder Käufer Rest-BPM, also auch ausländische Käufer, die das Fahrzeug in ein Land außerhalb der Niederlande exportieren.
In einigen Fällen ist es möglich, die Rest-BPM zurückzufordern; dies kann jedoch nur bei der verkaufenden Partei beantragt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn dies auf der Losseite angegeben ist.
Bei Exporten außerhalb der Europäischen Union (EU) kann Rest-BPM niemals zurückgefordert werden. Wenn das Los nicht exportiert wird (im Inland bleibt), ist eine Rückforderung der Rest-BPM ebenfalls nicht möglich. Bei Insolvenzversteigerungen kann Rest-BPM niemals zurückgefordert werden, da es keinen Verkäufer gibt, sondern einen Insolvenzverwalter, in dessen Auftrag Troostwijk die Versteigerung organisiert hat.