Bei Käufen in niederländischen Auktionen von Losen, die über Geschäftskonten gewonnen wurden und die innerhalb von 3 Monaten nach dem Kaufdatum in Länder außerhalb der EU exportiert werden, können wir einen Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer nur bearbeiten, wenn Sie uns ein offizielles EX-A-Dokument schicken. Sie können sich an den Zoll Ihres Landes wenden, um ein EX-A-Dokument zu erhalten. Für jede Auktion müssen Sie ein EX-A-Dokument ausfüllen und zusammen mit der Originalrechnung , auf die sich Ihr Antrag bezieht, innerhalb von drei Monaten nach Auktionsende an uns zurück senden.
Troostwijk Auktionen bietet dies als Service für seine Kunden an. Normalerweise müssten Sie bei unserem Finanzamt eine vorläufige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und die Umsatzsteuer in Ihrem eigenen Namen zurückfordern.
Senden Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente an info@troostwijkauctions.com
Käufer aus dem Vereinigten Königreich und Nordirland müssen aufgrund des Brexit den vollen Betrag einschließlich Mehrwertsteuer zahlen. Die Mehrwertsteuer kann nicht zurückverlangt werden. Käufer können sich an die Zoll-/Steuerbehörde in Heerlen wenden. Telefon: +31 45 574 30 31.