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Wie kann ich die niederländische Mehrwertsteuer zurückfordern?

Bei Käufen in niederländischen Auktionen von Losen, die über Geschäftskonten gewonnen wurden und die innerhalb von 3 Monaten nach dem Kaufdatum in Länder außerhalb der EU exportiert werden, können wir einen Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer nur bearbeiten, wenn Sie uns ein offizielles EX-A-Dokument schicken. Sie können sich an den Zoll im Land des Kaufs Ihres Grundstücks wenden, um ein EX-A-Dokument zu erhalten. Für jede Auktion müssen Sie ein EX-A-Dokument ausfüllen und zusammen mit der Originalrechnung , auf die sich Ihr Antrag bezieht, innerhalb von drei Monaten nach Auktionsende an uns zurück senden. Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung werden ab einem Mehrwertsteuerbetrag von 50 € bearbeitet.

 

Troostwijk Auktionen bietet dies als Service für seine Kunden an. Normalerweise müssten Sie bei unserem Finanzamt eine vorläufige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und die Umsatzsteuer in Ihrem eigenen Namen zurückfordern.

 

Senden Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente an info@troostwijkauctions.com

 

Käufer aus dem Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) müssen aufgrund des Brexit den vollen Betrag einschließlich Mehrwertsteuer zahlen. Die Mehrwertsteuer kann nicht zurückverlangt werden. Käufer können sich an die Zoll-/Steuerbehörde in Heerlen wenden. Telefon: +31 45 574 30 31.

Wir helfen Ihnen gerne weiter