Weitere Beiträge

Wie kann ich die niederländische / belgische Mehrwertsteuer zurückfordern? (Unternehmen außerhalb der EU)

Für Käufe in niederländischen oder belgischen Auktionen von Losen, die über Geschäftskonten erworben und innerhalb von 3 Monaten nach dem Kaufdatum in Länder außerhalb der EU exportiert werden, können wir einen Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung nur bearbeiten, wenn du uns ein offizielles EX-A-Dokument zusendest. Du kannst dich an die Zollbehörde im Land des Kaufs deines Loses wenden, um ein EX-A-Dokument zu erhalten. Für jede Auktion füllst du ein EX-A-Dokument aus und sendest es zusammen mit der Originalrechnung, auf die sich dein Antrag bezieht, innerhalb von drei Monaten nach Auktionsende an uns zurück. Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung werden ab einem Mehrwertsteuerbetrag von 50 € bearbeitet. 

Troostwijk Veilingen bietet dies als Service für Kunden an. Normalerweise müsstest du bei unserer Steuerbehörde eine vorübergehende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und die Mehrwertsteuer in deinem eigenen Namen zurückfordern.

Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente sendest du an info@troostwijkauctions.com (niederländische Auktion) oder info@troostwijk.be (belgische Auktion). Diese müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Auktionsenddatum bei Troostwijk eingegangen sein, andernfalls können wir deinen Antrag nicht mehr bearbeiten.

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter