Beim Kauf eines Auktionsloses mit der Absicht, es ins Ausland zu transportieren, gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten.
Käufer innerhalb der EU
Wenn Sie innerhalb der EU ansässig sind, sind keine zusätzlichen Schritte erforderlich, um die Lose in niederländischen, belgischen oder deutschen Auktionen zum endgültigen Bestimmungsort zu transportieren. Beachten Sie, dass Ausnahmen für Fahrzeuge oder spezialisierte Ausrüstung gelten können; für Anfragen kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice über die Chat-Schaltfläche unten. Wenn Sie den Kauf mit einem Geschäftskonto (einschließlich einer validierten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) getätigt haben, wird die Umsatzsteuer automatisch verschoben und muss nicht im Voraus bezahlt werden. Für private Käufer kann die Umsatzsteuer nicht verschoben werden.
Käufer außerhalb der EU
Die Ausfuhr von Waren aus der EU in Länder außerhalb erfordert spezifische Schritte. Es ist wichtig zu verstehen, dass Troostwijk solche Exporte nicht abwickelt; es liegt in Ihrer Verantwortung, die Lose korrekt zu exportieren. Darüber hinaus zahlen Käufer außerhalb der EU immer die volle Umsatzsteuer, die nach dem Export des Loses zurückerstattet werden kann (Bearbeitungszeit: 2-3 Monate).
Wichtige Punkte:
- Um die Umsatzsteuer zurückzufordern, muss das Los innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf außerhalb der EU transportiert werden.
- Wenn Sie die Lose selbst transportieren, stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Exportdokumente erhalten. Sie können eventuell einen Exporteur hinzuziehen, um Unterstützung zu erhalten.
- Wenn Sie einen Transporteur verwenden, arbeiten Sie mit ihm zusammen, um die Exportdokumente zu organisieren. Sie sind erfahren und wissen, welche Exportcodes und Daten für einen reibungslosen Exportprozess erforderlich sind.
- Sobald Sie das Los transportiert haben, senden Sie uns ein VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTES EX-A-Dokument, und unsere Finanzabteilung erstattet Ihnen die Umsatzsteuer zurück.